verbum et imago

Allgemeine Geschäftsbedingungen


0. Vorbemerkungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis, Verbindlichkeiten, Leistungen und Zahlungen in der Geschäftsbeziehung zwischen verbum et imago und dem Auftraggeber. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1. Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung

1.1. Die Leistungen von verbum et imago umfassen die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung von Texten in deutscher Sprache, außerdem die Dienstleistungsbereiche Bildbearbeitung, Grafik und Fotografie.

1.2. Ein Servicevertrag im Bereich Korrekturlesung kommt zustande, wenn uns der zu korrigierende Text zugegangen ist und wir den Auftrag angenommen haben. Da wir Korrektorat als Dienstleistung zum Vorteil des Kunden verstehen, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff BGB Anwendung. Entsprechend verhält es sich mit unseren anderen Geschäftsbereichen Bildbearbeitung, Grafik und Fotografie, wenn uns ein Auftrag zugegangen ist und wir ihn angenommen haben.

1.3. Für den Umfang der Leistungen gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen:

Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.

Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren unsererseits das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6.2. und 6.3. geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.

1.4. Ziel der Bildbearbeitung ist die jeweils bestmögliche farbliche Korrektur oder die Bearbeitung der Ausgangsbilder nach speziellem Wunsch und die Aufbereitung des Bildmaterials entweder für den Druck oder für den Online-Bereich, je nach Wunsch des Auftraggebers.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

Sofern der Auftraggeber im Korrektorat die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies uns, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten. Auf Wunsch werden die Texte auch nach der alten Rechtschreibung geprüft und korrigiert.

Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.

Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, wir hätten den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

3. Honorare (Preise)

3.1. Die Honorare (Preise) für die Korrekturdienstleistung bestimmen sich nach unseren Tarifen (Preislisten). Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang einer Normseite: 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

3.2. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für das Korrektorat und Lektorat Zuschläge in Höhe
von 0,40 € pro Normseite in Rechnung gestellt.

3.3. Für Leistungen wie stilistische Korrekturen in größerem Umfang oder ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) vereinbaren der Auftraggeber und wir ein zusätzliches Honorar (s. auch 6.6. f.).

3.4. Dienstleistungen aus den Bereichen Bildbearbeitung, Grafik und Fotografie werden im Einzelfall nach Vereinbarung verrechnet.

4. Lieferung

4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung eines korrigierten Textes, bearbeiteter Fotos, grafischer Arbeiten oder Fotografien sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von uns angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext, Bildmaterial und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fest vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1., zweiter Absatz, erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

4.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der das Ausgangsmaterial uns zugegangen ist.

4.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei uns. Wir haben keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Wir haben jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5. Höhere Gewalt

5.1. Im Falle der höheren Gewalt haben wir den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl uns als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat uns jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

5.2. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich unsere Möglichkeiten, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

6.1. Wir haften generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, die z. B. durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber uns gegenüber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2. Im Korrektorat verpflichten wir uns, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler mehr im Text finden. Unbesehen davon (vgl. auch 1.4.) gilt die Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss des Korrektorates durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1., maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).

6.3. Sollen von uns auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1., maßgeblich für diese Berechnung ist ebenfalls immer die gesamte korrigierte Textmenge).

6.4. Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich uns gegenüber zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von uns nachvollzogen werden können.

6.5. Da stilistische Korrekturen stark vom individuellen Sprachgefühl abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

6.6. Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich uns gegenüber zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Können wir gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verlieren wir entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung unsere für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Unsere Honoraransprüche hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.

6.7. Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.9. Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haften wir, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5. sinngemäß.

6.10. Bei Übermittlung von Texten oder Bildern mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) haften wir nicht für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden unsererseits vorliegt.

6.11. verbum et imago übernimmt keine Haftung dafür, dass die korrigierten Unterlagen oder die bearbeiteten Bilder frei von jeglichen Urheberrechtsschutzverletzungen sind.

7. Schadenersatz

7.1. Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als einem Fehler auf vier Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro Seite im Ausgangsdokument (vgl. 6.3.) werden maximal 20% vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

7.2. Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorge-schrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

8. Zahlung

8.1. Wir berechnen dem Auftraggeber das Honorar für unsere Dienstleistungen nach deren Fertigstellung. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird unser Arbeitsergebnis vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

8.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

8.3. Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und uns vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, die Arbeit an den bei uns liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine feste Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1.). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

9. Verschwiegenheitspflicht

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sichern die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte und des weiteren, uns zur Verfügung gestellten Materials zu. Eine hundertprozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und uns (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Wir haften für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der Ausgangs- und Zieldaten anzulegen und diese aufzubewahren.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Kunde teilt uns alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit.

11.2. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.3. Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Karlsruhe, 01.09.2007                                       Diese Seite drucken